| | Rechtliches: Auch private Schlacht- und Hobbyschweine sofort melden ! Geschrieben von bb - Thema Schweine | Während die routinemässige Tierzahlmeldung für die Tierseuchenkasse jährlich im Januar erfolgt, wird die Anzeige der Übernahme von Schweinen bei der zentralen Datenbank (für jedermann!) innerhalb von 7 Tagen fällig. Dies gilt auch für "einzelne Tiere, die nur vorübergehend, z.B. zum Eigenverzehr" gehalten werden.
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| Hühner | Was Sie schon immer über Ihre Hühner wissen wollten.

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