Während die routinemässige Tierzahlmeldung für die Tierseuchenkasse jährlich im Januar erfolgt, wird die Anzeige der Übernahme von Schweinen bei der zentralen Datenbank (für jedermann!) innerhalb von 7 Tagen fällig. Dies gilt auch für "einzelne Tiere, die nur vorübergehend, z.B. zum Eigenverzehr" gehalten werden.
Näheres erläutert das AID-Heft "Zentrale Datenbank - jetzt auch für Schweine" aus 2003.
(Zitat)"Auch Hobbyhaltungen, Versuchs- und Forschungseinrichtungen sind bei der Übernahme von Schweinen meldepflichtig. Sie sollten deshalb über eine eigene Registriernummer verfügen und somit in der lage sein, die Übernahme von Schweinen zu melden." Selbst für kurzfristigen Aufenthalt z.B. auf Ausstellungen muß gemeldet werden. Um alle Tierbewegungen im Sinne der EU-Seuchenschutzbestimmungen zu erfassen ist jeweils der Übernehmende Betrieb meldepflichtig, gemeldet wird über das Internet (www.hi-tier.de) oder per Meldekarte. |
Aus dem Inhalt:
-Ziele der Datenbank -Was ist die Registriernummer? -Wie ist das mit den Ohrmarken und Ohrmarkennummern? - Wer ist meldepflichtig und was muß gemeldet werden? |  |
Im Anhang finden sich Adresslisten jeweils für die Vergabestellen für Registriernummern in den einzelnen Bundesländern und für die Kontrollstellen (Regionalstellen), ebenso eine Liste der Rechtsgrundlagen. Wer nähere Informationen benötigt, kann das Heft HIER BESTELLEN.
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